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  Aktualisiert: 20.07.2010

 

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Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge

 


Neue Sicherheitsvorschriften
Die neuen Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union verpflichten die Fluggesellschaften, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge einzuschränken.
 


Anwendungsbereich:
Die neue Sicherheitsvorschrift gilt unabhängig vom Zielort für alle Flüge und Anschlussflüge, die in einem der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union* (einschließlich der französischen Überseegebiete) sowie in der Schweiz, in Norwegen und Island starten.

Als Flüssigkeiten gelten Gele, Pasten, Lotionen und Behälter unter Druck. Beispiele: Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Säfte, Parfums, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit vergleichbarer Konsistenz.

* Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.


Hinweise zur Vorbereitung Ihres Handgepäcks

1. Besorgen Sie sich einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel
(z. B. einen Tiefkühlbeutel) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen
(Maße: ca. 20 cm x 20 cm). Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.

2. Verstauen Sie die flüssigen Produkte und ähnlichen Artikel in diesem Beutel. Die einzelnen Behältnisse dürfen maximal 100 ml fassen.

3. Alle Behältnisse mit höherem Fassungsvermögen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
 


Ausnahmen: Aus gesundheitlichen Gründen unerlässliche Nahrungsmittel und Medikamente sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Sie können bei der Sicherheitskontrolle jedoch aufgefordert werden, die Mitnahme der betreffenden Produkte zu rechtfertigen (möglicherweise müssen Sie die mitgenommenen Nahrungsmittel probieren).

Nahrungsmittel:
Spezialnahrung, ohne die Ihnen das Reisen nicht möglich ist (z. B. bei Laktose- oder Glutenallergie),
Babynahrung.


Medikamente:
Verschreibungspflichtige Medikamente: Auf Aufforderung des Sicherheitspersonals müssen Sie die Einnahme dieses Medikaments rechtfertigen (auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept, ärztliches Attest usw.)
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Apotheke oder im Handel erhältlich sind (für diese Produkte ist eine strengere Auslegung der Mitnahmebedingungen möglich, da sie nicht als "lebensnotwendig" erachtet werden).
 


Hinweise zur Vorbereitung Ihres Zugangs zum Abfluggate
Bei der Sicherheitskontrolle sind folgende Gegenstände separat vom Handgepäck vorzuzeigen:

Alle oben genannten Produkte und Gegenstände
Stößt das Personal bei der Sicherheitskontrolle auf flüssige Produkte und ähnliche Artikel im Handgepäck, werden diese konfisziert.
Laptops (sie müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt werden)
Mäntel und Jacken
Duty-Free-Käufe mit flüssiger oder ähnlicher Konsistenz

Duty-Free-Käufe dürfen im Rahmen der Zollbestimmungen ohne die oben genannte Mengenbeschränkung an Bord mitgenommen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Duty-Free-Käufe am Flughafen:
Wenn Sie einen Anschlussflug in einem Land der Europäisch Union haben (einschließlich der französischen Überseegebiete), müssen die Käufe vom Verkäufer in einer Tüte versiegelt werden. Die versiegelte Tüte darf bis zum Ende der Reise nicht geöffnet werden. Für den Artikel muss ein Kaufbeleg vorliegen, der bei Ihrem Anschlussflug bei der Sicherheitskontrolle vorzuweisen ist.
Bei einem Flughafenwechsel in Paris (Paris-Charles de Gaulle / Paris-Orly) dürfen Sie Ihre Duty-Free-Käufe nur dann mit an Bord des Anschlussfluges nehmen, wenn die Tüte versiegelt ist und Sie den Kaufbeleg vorweisen können.
Wenn Sie die Duty-Free-Artikel an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union erworben und einen Anschlussflug in einem EU-Land haben, ist es Ihnen nicht gestattet, die Duty-Free-Artikel an Bord Ihres Anschlussfluges mitzunehmen. Die Duty-Free-Artikel werden in diesem Fall konfisziert.

Duty-Free-Käufe an Bord:
Wenn Sie einen Duty-Free-Artikel an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erwerben, das an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union startet, können Sie diesen Artikel an Bord des Anschlussfluges in einem EU-Land mitnehmen, sofern er in einer versiegelten Tüte mitgeführt wird und ein Kaufbeleg vorliegt.
 

 

 

 

 

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